2. Mit Entscheid vom 12. Februar 2021 verneinte der Bezirksrat Oberegg das Vorliegen einer Wegnot und wies das Gesuch um Einräumung und Eintragung eines Notwegrechts ab. 3. Gegen den Entscheid erhob der Rechtsvertreter von A. und B. am 16. März 2021 Rekurs.