5-6 Pensionskasse C. allenfalls keine Leistungen zu erbringen hat, weil die Pensionskasse D. zuständig sein soll, hat auf die zu erstellende Verrechnungsverfügung keinen Einfluss. Die Pensionskasse C. wird allenfalls gehalten sein, die nicht als für die Beschwerdegegnerin zu qualifizierenden Vorleistungen direkt bei der Pensionskasse D. zurückzufordern.