2.4. Es ist richtig, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine Doppel-Zahlung hat. Allerdings ist gerade umstritten, ob es sich beim von der Beschwerdegegnerin an die Pensionskasse C. überwiesenen Betrag um kongruente Leistungen der Vorsorgeeinrichtung handelt. Der Beschwerdeführer als Adressat der Verfügung hat damit ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung. 3. Da auch die übrigen prozessualen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten und die Streitsache materiell zu prüfen. III.