Gestützt auf das Schreiben der Suva vom 23. Juni 2023 reichte die Pensionskasse C. eine Aufstellung über die geleistete Pensionskassenrente ab 1. August 2018 von insgesamt CHF 17‘968.60 ein und bat gleichzeitig um Überweisung der gesprochenen Unfallrente an ihre Vorsorgeeinrichtung. Beigelegt wurde ein Schreiben der Pensionskasse C. an A. vom 12. Mai 2022, worin die Leistungen der Pensionskasse festgesetzt worden sind. 4. Mit Abrechnung der Suva vom 17. Juli 2023 wurde A. über den Abzug von CHF 17'986.60 zugunsten der Pensionskasse C. von seiner Nachzahlung informiert.