ATSG vorleistungspflichtig sei, wenn die Unfallversicherung noch keine Leistungen ausrichten könne und stellte einen Antrag um Verrechnung der Nachzahlung für den Fall, dass A. Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung haben sollte. Gestützt auf das Schreiben der Suva vom 23. Juni 2023 reichte die Pensionskasse C. eine Aufstellung über die geleistete Pensionskassenrente ab 1. August 2018 von insgesamt CHF 17‘968.60 ein und bat gleichzeitig um Überweisung der gesprochenen Unfallrente an ihre Vorsorgeeinrichtung.