Dort wurde die Diagnose einer Beckenringfraktur mit oberer und unterer Schambeinastfraktur beidseits mit ventraler Acetabulumfraktur beidseits, ISG Fraktur links und kompletter Urethraruptur Pars membranacea, einer AC-Luxation Rockwood I links und einer Luxation Dig. IV Hand links gestellt. Die Suva sprach A. in der Folge eine Integritätsentschädigung sowie eine Invalidenrente ab 1. März 2009 aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit von 12% zu.