3.5. Die Beschwerde ist demnach gutgeheissen und die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. vom 10. Mai 2023 aufzuheben. Die Streitsache ist zur Durchführung eines polydisziplinären Gutachtens und zur anschliessenden Neuverfügung über den Rentenanspruch an die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. zurückzuweisen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 10-2023 vom 18. Juni 2024 9-9