8-9 sehr motiviert und zuverlässig gewesen sei und die ihr übertragenen Arbeiten überaus selbständig und sorgfältig erledigt habe. Zudem habe sich die Beschwerdeführerin dahingehend geäussert, dass sie weiterhin etwas tun wolle, und es wurde ihr von der obvita die Möglichkeit geboten, nach einer Pause von einem Monat in der Tagesstruktur ohne Lohn für zwei Stunden an drei Tagen in der Hygiene zu starten. Mit dieser Absichtserklärung der Beschwerdeführerin ist der Vorhalt einer subjektiven Invaliditätsüberzeugung nicht einleuchtend.