7-9 die Beschwerdeführerin nicht mehr vollzeitig arbeitsfähig sein könne, ist aufgrund der multiplen körperlichen Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin nicht von der Hand zu weisen. Das PMEDA-Gutachten lässt demnach im Zusammenhang mit der funktionellen Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin, insbesondere auch bei längerem Sitzen, deren Evaluation vermissen und beruht somit nicht auf allen erforderlichen allseitigen Untersuchungen.