6-9 präsentiere sie einen leicht schmerzgeplagten klinischen Gesamteindruck. Der Medikamentenspiegel von Metamizol sei gemäss Dr. med. E. nachweisbar, wogegen der Gutachter Dr. med. G. festhält, der Wirkstoffspiegel des Schmerzmedikamentes Novaminsulfon habe im nichttherapeutischen Bereich gelegen, was Zweifel an der Ausprägung der geschilderten Schmerzen begründe. Diese Widersprüche zwischen den einzelnen gutachterlichen Ausführungen wurden in der interdisziplinären Gesamtbeurteilung nicht aufgelöst: