Einschränkungen vorgebracht, welche im Gutachten nicht berücksichtigt worden wären. Das PMEDA-Gutachten vom 18. Juli 2022 sei von qualifizierten Fachärzten vorgenommen worden und erfülle die von der Rechtsprechung (BGE 134 V 231 E. 5.1) aufgestellten formellen und materiellen Voraussetzungen an ein lege artis abgefasstes beweiskräftiges Gutachten. Für die Invaliditätsbemessung sei somit von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in leidensangepassten Tätigkeiten auszugehen. Aus der Gegenüberstellung des Valideneinkommens mit dem Invalideneinkommen resultiere ab 1. März 2023 (recte: 2022) keine Erwerbseinbusse mehr und damit ein Invaliditätsgrad von 0%.