IVG-Beschwerde Dem PMEDA-Gutachten, auf welches sich die IV-Stelle bei ihrem Entscheid, die IV-Rente aufzuheben, abstützte, kommt kein voller Beweiswert zu, zumal diverse Zweifel an dessen Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit bestehen (Art. 44 ATSG). Erwägungen: I. 1. A., geboren 1963, war von 1985 bis 2009 als Weberin bei der B. AG in Heiden und danach als Taxichauffeurin bei der C. AG mit einem Pensum von 28 bis 30 Stunden pro Woche bis 14. Dezember 2017 tätig.