{"Signatur": "AI_BZG_001", "Spider": "AI_Aktuell", "Datum": "2024-11-04", "PDF": {"Datei": "AI_Aktuell/AI_BZG_001_V-10-2023_2024-11-04.pdf", "URL": "https://www.ai.ch/gerichte/rechtsprechung/aktuelle-entscheide/v-10-2023/@@download/file/v-10-2023", "Checksum": "30d4333370f16ed5d71169941b794979"}, "Scrapedate": "2025-05-30", "Num": ["V 10-2023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 04.11.2024 (publiziert) V 10-2023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht 04.11.2024 (publié) V 10-2023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht 04.11.2024 (pubblicato) V 10-2023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "IVG-Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/41/2466", "Zeit UTC": "30.05.2025 01:22:19", "Checksum": "dc90bc5cd450387e441432ba3df1d75f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 04.11.2024 (publiziert) V 10-2023\nRegeste:\nIVG-Beschwerde\n\n IVG-Beschwerde\n\nDem PMEDA-Gutachten, auf welches sich die IV-Stelle bei ihrem Entscheid, die IV-Rente aufzuheben, abstützte, kommt kein voller Beweiswert zu, zumal diverse Zweifel an dessen Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit bestehen (Art. 44 ATSG).\n\nErwägungen:\n\nI.\n\n1. A., geboren 1963, war von 1985 bis 2009 als Weberin bei der B. AG in Heiden und\ndanach als Taxichauffeurin bei der C. AG mit einem Pensum von 28 bis 30 Stunden pro\nWoche bis 14. Dezember 2017 tätig.\n\nSie meldete sich erstmals am 28. März 2008 wegen Rückenbeschwerden (Versteifung\ndes 5., 6. und 7. Halswirbels) für berufliche Integration bzw. Rente bei der IV-Stelle des\nKantons Appenzell I.Rh. an.\n\nMit Verfügung vom 1. Mai 2009 der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. wurden die\nberuflichen Massnahmen rentenausschliessend abgeschlossen.\n\n2. Am 22. Februar 2018 meldete sich A. bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. erneut für berufliche Integration bzw. Rente wegen Rückenbeschwerden (Wirbelsäule,\nLWS) an.\n\n3. Im Rahmen der von der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. am 11. Dezember 2020\nverfügten Integrationsmassnahmen absolvierte A. vom 1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 in der obvita, Berufliche Integration, St.Gallen, ein Belastbarkeitstraining. Gemäss Schlussbericht der obvita vom 5. März 2021 über dieses Belastbarkeitstraining sei\ndie körperliche Belastbarkeit und Stabilität während der Massnahme als instabil wahrgenommen worden. A. schien sich sehr zu bemühen. Dennoch habe sie, unabhängig von\nder Tätigkeit, grosse Schmerzen geäussert. Sie habe berichtet, dass sie schnell an ihre\nkörperliche Grenze gestossen sei. Sie sei als sehr motivierte, teamfähige und zuverlässige Person wahrgenommen worden. Die ihr übertragenen Arbeiten habe sie überaus\nselbständig und sorgfältig erledigt. Körperlich nicht beanspruchende und sehr einfache\nTätigkeiten habe sie qualitativ gut und in einem guten Tempo erfüllt. Trotz vermehrter\nLockerungspausen schien sie gegen Ende ihrer Schichten sichtlich Mühe und Schmerzen zu haben. Während des bisherigen Verlaufs habe sich gezeigt, dass ein Pensum\nvon mehr als zwei Stunden an vier Tagen pro Woche für A. nicht umsetzbar sei. Aufgrund des geringen Pensums und der stark eingeschränkten, körperlichen Belastbarkeit\nund Mobilität werde eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt als erschwert eingeschätzt. Deshalb und aufgrund des Wunsches von A., auch weiterhin etwas tun zu wollen/können, sei ihr die Möglichkeit geboten worden, nach einer Pause von einem Monat\nin die obvita zurückzukehren und in der Tagesstruktur ohne Lohn in der Hygiene zu starten. Das Pensum würde zwei Stunden an drei Tagen betragen. Die Anstellung bestünde\nvorerst bis zur Klärung des Rentenanspruches.\n4. Am 30. August 2021 wurde A. erneut von Dr. med. D., Neurochirurg Hirslanden\n\n1-9\nOstschweiz, St.Gallen, am Rücken operiert. Anschliessend war sie vom 8. September\nbis 5. Oktober 2021 in der Rehaklinik Dussnang zur stationären Rehabilitation.\n\n5. Die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. erteilte am 8. März 2022 der PMEDA AG den\nAuftrag für ein polydisziplinäres Gutachten.\n\n6. Die PMEDA AG reichte der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. am 18. Juli 2022 das\npolydisziplinäre medizinische Gutachten ein. A. wurde am 27. April 2022 von 10:30 bis\n12:00 Uhr orthopädisch und von 12:30 bis 14:00 Uhr internistisch, am 29. April 2022 von\n09:00 bis 10:30 Uhr neurologisch und am 14. Mai 2022 von 10:30 bis 12:00 Uhr psychiatrisch untersucht. Zudem wurde am 14. Mai 2022 ein EKG- und Laborbefund sowie am\n2. Mai 2022 ein CT-Befund HWS und LWS sowie ein MRI-Befund Knie rechts erhoben.\n\n"}