Ausländerrechtliche Beschwerde Die Aufenthaltsbewilligung für Ausländer erlischt bei einem Aufenthalt im Ausland von länger als sechs Monaten automatisch, wenn die ausländische Person die Schweiz verlässt, ohne sich abzumelden (Art. 61 Abs. 2 AIG). Trotzdem muss das Amt für Inneres, wenn um die Wiedererteilung der Aufenthaltsbewilligung ersucht wird, auch über die Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung entscheiden, bevor die Wegweisung angeordnet werden darf (Art. 64 Abs. 1 lit.