Nur deswegen sei er ins Gesetz aufgenommen worden. Dafür gebe es nur eine logische Erklärung, nämlich dass der Beteiligungsabzug ohne den expliziten Ausschluss im Gesetz nach Auffassung des Bundesrates hätte gewährt werden müssen. Der Gesetzgeber habe diese Bestimmung, welche vom Bundesrat als zwingend