3-7 direkten Grundbesitz im Sinne der Ziffer 3.1 und 3.2 i.V.m. Ziffer 7 Anhang I und IV des Kreisschreibens Nr. 25 der ESTV dar, die steuerlich den schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen gleichzustellen sei. Weiter beruhe die in Ziffer 2.3.2 des Kreisschreibens Nr. 27 der ESTV festgehaltene Praxis, dass eine SICAV sich nicht als Beteiligung nach Art.