Sie habe sich dann unsicher gefühlt und den Polizeinotruf gewählt. Zuerst habe er ihr gesagt, er bringe sie in der Schweiz auf den Bus, nachher in Österreich und zum Schluss im italienischen Kanton [wahrscheinlich gemeint: Italien]. Er habe ihr gesagt, wenn sie das unbedingt wolle, dass er ihr das Geld gebe und sie könne von Italien abfahren, weil es dort günstiger sei. Nach dem erwähnten Halt wählte die Privatklägerin erneut mehrfach den Notruf (11.42 Uhr, 12.37 Uhr, 12.44 Uhr und 12.52).