Er habe in Italien ein Appartement und müsse dort ein paar Business-Sachen erledigen. Um 10.55 Uhr hat die Privatklägerin erneut den Notruf gewählt (Zeitdauer 14 Minuten). Die Privatklägerin gab diesbezüglich an, sie hätten um 10.40 Uhr einen Halt gemacht und der Beschwerdeführer sei dort aggressiv geworden. Sie hätte sich gewehrt und ihn zweimal ins Gesicht geschlagen. Er habe dann gesagt, er bringe sie zur Polizei. Sie habe zu ihm gesagt, das sei okay, das sei gut für sie. Sie habe sich dann unsicher gefühlt und den Polizeinotruf gewählt.