6 - 12 Zeitpunkt in ihrer körperlichen Integrität verletzt worden. Unter diesen Voraussetzungen wäre im Falle einer Verurteilung mit einer bedingten Geldstrafe zu rechnen, zumal der Beschwerdeführer nicht vorbestraft sei. Der Tatbestand der Entführung sei eindeutig zu verneinen, da ein erzwungener Ortwechsel nicht stattgefunden habe. Ganz allgemein erschienen die Aussagen der Privatklägerin über weitere Strecken dramatisierend und in erheblichem Masse subjektiv überhöht.