189/190 StGB. Im Rahmen der Video-Einvernahme vom 10. Juni 2025 habe die Privatklägerin die Situation der Fixierung der Arme und den Oralkontakt lebensfremd geschildert. Angesichts der gravierenden Widersprüche und Unstimmigkeit in den Aussagen der Privatklägerin könne eine Falschbeschuldigung keinesfalls ausgeschlossen werden.