2. Gegen diesen Entscheid erhob der Verteidiger von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 4. Juli 2025 Beschwerde bei der kantonsgerichtlichen Kommission für Entscheide in Strafsachen und stellte das Rechtsbegehren, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Appenzell I.Rh. vom 23. Juni 2025 sei aufzuheben und A. sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.