Die genaue gesellschaftliche Tätigkeit des Beschuldigten bleibe indessen weiterhin unklar. (…) Mitarbeiter in der Schweiz habe er keine. Somit würden auch seine geschäftlichen Tätigkeiten einen starken Auslandsbezug aufweisen. Von einer «Verwurzelung in Appenzell» könne mithin nicht gesprochen werden. Des Weiteren würden gegen den Beschuldigten in Polen diverse Strafverfahren laufen. Gegen ihn seien präventive Massnahmen in Form eines Ausreiseverbots verhängt worden. Gleichwohl habe er Polen verlassen. Auch in Deutschland laufe gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Betrugs.