Trotzdem sei der Beschuldigte weiter auf der Autobahn Richtung Süden gefahren. Erst auf dem Autobahnabschnitt in Maroggia, kurz vor der italienischen Grenze, habe das Fahrzeug schliesslich mit Hilfe der Polizei gestoppt werden können. Betreffend die Fluchtgefahr könne nach wie vor auf den Entscheid vom 20. Mai 2025 und auf die Ausführungen der Staatsanwalt im Haftverlängerungsantrag verwiesen