Ungeachtet dessen könne der dringende Tatverdacht insbesondere betreffend die Freiheitsberaubung und Entführung weiterhin bejaht werden. Der Beschuldigte sei zusammen mit dem mutmasslichen Opfer in einem Personenwagen in südlicher Fahrtrichtung Richtung Chiasso gefahren. Während der Autofahrt habe das Opfer mehrfach den Notruf gewählt. In den Notrufen sei unter anderem geäussert worden, dass die Polizeistation in Roveredo und Locarno angefahren werden sollten. Zudem habe das Opfer wiederholt angegeben, um sein Leben zu fürchten und es die Hilfe der Polizei benötige. Trotzdem sei der Beschuldigte weiter auf der Autobahn Richtung Süden gefahren.