Die Staatsanwaltschaft habe nicht angegeben, welche konkreten Beweise noch vorzulegen seien. Da er keine Arbeitslosenentschädigung erhalten habe, habe er einen direkten Schaden von CHF 10‘000.00 erlitten und darüber hinaus habe er aufgrund der Zahlungsverspätungen seine Patentanmeldung nicht rechtzeitig bezahlen können, weshalb das Internationale Büro für geistiges Eigentum seine geistigen Eigentumsrechte beendet habe. Auch habe er seien Kredite nicht rechtzeitig bezahlen können. Der gesamte Schaden, der ihm durch B. entstanden sei, müsse noch vollständig bewertet werden.