Des Weiteren zeigten die Standorte, dass sich das Mobiltelefon des Beschwerdeführers am 2. Dezember 2024, 13:26 Uhr bis 15:38 Uhr im Bereich Bahnhof Jakobsbad aufgehalten hat, mit einer Verschiebung um 14:47 Uhr zum Campingplatz Jakobsbad, welcher sich lediglich ca. 600m vom mutmasslichen Tatort befindet. Angesichts der aktuellen Ermittlungsergebnisse bestehen daher hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die Annahme des weiter abzuklärenden Verdachts, der Beschwerdeführer habe sich der Nötigung schuldig gemacht.