Der geltend gemachte Biss könne daher anhand der Befunde nachvollzogen werden. Im Übrigen ist gemäss Akten aus dem Webverlauf des Mobiltelefons des Beschwerdeführers ersichtlich, dass er am 2. Dezember 2024, 12.55 Uhr, ein SBB-Ticket von Herisau nach Jakobsbad löste. Des Weiteren zeigten die Standorte, dass sich das Mobiltelefon des Beschwerdeführers am 2. Dezember 2024, 13:26 Uhr bis 15:38 Uhr im Bereich Bahnhof Jakobsbad aufgehalten hat, mit einer Verschiebung um 14:47 Uhr zum Campingplatz Jakobsbad, welcher sich lediglich ca. 600m vom mutmasslichen Tatort befindet.