Sie sei weggerannt und hätte sich versteckt; sie hätte aus Mund und Nase geblutet. Die Akten der Strafuntersuchung beinhalten nebst den Aussagen der Privatklägerin ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen vom 12. Dezember 2024, wonach die festgestellten Defekte am rechten Mittelfinger des Beschwerdeführers aufgrund ihrer charakteristischen Form und Anordnung an die Einwirkung von Zähnen denken lasse. Der geltend gemachte Biss könne daher anhand der Befunde nachvollzogen werden.