181 StGB, der sexuellen Belästigung i.S.v. Art. 198 StGB und der Tätlichkeiten i.S.v. Art. 126 Abs. 1 StGB - verdächtigt werde. Im Rahmen der Ermittlungen hätten an den Kleidern des Opfers tatrelevantes biologisches Material (DNA) vorgefunden werden können. Die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers sowie der lokale Abgleich dieses DNA-Profils mit dem vorgefundenen biologischen Material sei zur Klärung der Vorwürfe erforderlich und stehe in einem angemessenen