2. Am 27. März 2025 reichte die Verteidigerin von A. (folgend: Beschwerdeführer) Beschwerde ein und stellte unter anderem die Anträge, die angefochtene Verfügung vom 19. März 2025 sei aufzuheben und von der Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers sowie dem lokalen Abgleich mit tatrelevantem biologischem Material sei abzusehen sowie allfällig vom Beschwerdeführer entnommene DNA-Proben seien zu vernichten. (…) III.