Im Rahmen der Ermittlungen hätte an den Kleidern des Opfers tatrelevantes biologisches Material vorgefunden werden können. Zur Klärung der Vorwürfe sei erforderlich und stehe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Bedeutung der zu gewinnenden Beweise, dass ein DNA-Profil von A. sowie der lokale Abgleich dieses DNA-Profils mit dem vorgefundenen biologischen Material gemacht werde.