1. Am 19. März 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. einen Auftrag zur Erstellung eines DNA-Profils und lokaler Abgleich mit tatrelevantem biologischem Material. In der Kurzbegründung führte sie im Wesentlichen aus, A. werde aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Delikte Harte Pornografie i.S.v. Art. 197 Abs. 5 StGB, Nötigung i.S.v. Art. 181 StGB, sexuelle Belästigung i.S.v. Art. 198 StGB und Tätlichkeiten i.S.v. Art. 126 Abs. 1 StGB verdächtigt. Im Rahmen der Ermittlungen hätte an den Kleidern des Opfers tatrelevantes biologisches Material vorgefunden werden können.