Bei den drei Beschuldigten handelt es sich mutmasslich um Mittäter. In Mittäterschaft begangene Tatbeiträge werden jedem Mittäter zugerechnet (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_263/2022 vom 8. April 2024 E. 3.2.2). Ob die Herrenarmbanduhr Mammut PRO TREK und die Taschenlampe dem Beschwerdeführer zugeordnet werden können oder nicht, ist in diesem Zeitpunkt nicht massgebend, weshalb auf die entsprechenden Ausführungen der amtlichen Verteidigerin nicht weiter einzugehen ist.