Sodann gaben alle drei Beschuldigten an, es sei kein Zug mehr nach Altstätten gefahren. Der Mitbeschuldigte C., der zugibt, am vorgeworfenen Einschleichediebstahl beteiligt gewesen zu sein, gab an, der Beschwerdeführer sei dabei gewesen und sie hätten alle drei zusammen Sachen geholt und seien davongerannt, als der Haubesitzer gekommen sei. Gemäss Aussage des Geschädigten V. beträgt der Wert der entwendeten Gegenstände ca. CHF 6'000.00 - 7'000.00. Bei den drei Beschuldigten handelt es sich mutmasslich um Mittäter.