Die Mittäter hätten A. als Komplizen erwähnt und der Beschuldigte habe bei seiner Festnahme eine Herrenarmbanduhr (Mammut PRO TREK) sowie eine Taschenlampe auf sich getragen, deren Eigentümer V. sei. Der Beschuldigte werde zudem weiterer, diverser Ladendiebstähle verdächtigt, begangen mit weiteren Personen. Die Fluchtgefahr sei unter Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen im Haftantrag zu bejahen. Zudem bestehe akute Verdunkelungsgefahr.