Nachdem die Beschuldigten durch V. und W. bemerkt und überrascht worden seien, sei es zu einer Rangelei zwischen den Beschuldigten und V. gekommen. Danach seien die Beschuldigten aus dem Wohnhaus von V. und W. geflüchtet und hätten wenig später nur einige hundert Meter vom Wohnhaus entfernt durch die Kantonspolizei festgenommen werden können. Die Mittäter hätten A. als Komplizen erwähnt und der Beschuldigte habe bei seiner Festnahme eine Herrenarmbanduhr (Mammut PRO TREK) sowie eine Taschenlampe auf sich getragen, deren Eigentümer V. sei.