Erwägungen: I. 1. A. wurde am 24. Oktober 2025, 02:49 Uhr, an der Strasse X. in Appenzell nach einem gemeldeten Diebstahl an der Strasse Y. von der Polizei festgenommen. 2. Das Zwangsmassnahmengericht Appenzell I.Rh. (folgend: Vorinstanz) erliess am 27. Oktober 2025 folgenden Entscheid: «1. Die Untersuchungshaft von A. wird bis und mit Mittwoch, 24. Dezember 2025 genehmigt. 2. A. kann bei der Staatsanwaltschaft jederzeit ein Gesuch um Haftentlassung stellen. 3. Die Gerichtskosten von CHF 300.00 und die weiteren Verfahrenskosten, insbesondere die Kosten der amtlichen Verteidigung, verbleiben bei der Hauptsache.»