Eine Posttraumatische Belastungsstörung manifestiere sich typischerweise erst mit einer Latenz von Wochen bis Monaten nach dem Ereignis. Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen, in denen sich die gravierenden Widersprüche gezeigt hätten, hätten jedoch innerhalb von nur zwei Wochen nach den behaupteten Taten stattgefunden. Die Berufung auf ein Trauma zur Erklärung dieser Widersprüche sei daher nicht nachvollziehbar.