Sie lasse sich nicht behandeln und ihr Verhalten spreche eindeutig gegen eine Traumatisierung. Sie zeige ein ausgeprägt konfrontatives Vorgehen, habe aktiv an der Einvernahme von C. teilgenommen, habe der Staatsanwaltschaft wiederholt Eingaben eingereicht und habe sogar beabsichtigt, ihre damalige Rechtsvertreterin sowie Mitarbeiterinnen des Frauenhauses anzuzeigen. Eine Posttraumatische Belastungsstörung manifestiere sich typischerweise erst mit einer Latenz von Wochen bis Monaten nach dem Ereignis.