7.1. Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, B. (folgend: Privatklägerin) unter falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt und in der Folge gegen den Willen der Privatklägerin sexuelle Handlungen am 12. und 13. Mai 2025 an ihr vorgenommen zu haben. Sodann sei er mit der Privatklägerin am 16. Mai 2025 in Richtung Tessin/Italien losgefahren und habe sie trotz ihrer Aufforderung, sie wolle aussteigen, nicht aus dem Auto aussteigen lassen. Zudem wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, weitere Frauen aus dem Ausland angeworben zu haben.