Am 25. September 2025 wurde der Kommission für Entscheide in Strafsachen dann der Polizeirapport vom 8. September 2025 zugestellt. Weshalb die Staatsanwaltschaft am 30. Juli 2025 eine Sistierung verfügte, bevor die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen waren, kann weder der Sistierungsverfügung noch den Akten entnommen werden.