Gemäss Kantonspolizei habe eine Staatsanwaltschaft durchaus die Kompetenz, die Banken zu Aktivität und nötiger Auskunft zu bewegen. Ein erfolgsversprechender Ermittlungsansatz sei die gezielte Einholung einer sogenannten Kontenverdichtung, um den Kontoinhaber sowie die Ein- und Auszahlungen und Zahlungsflüsse bei der Bank D. auf betreffendem Konto zu sehen und so die Täterschaft zielgerecht zu verfolgen und auch für den Datenpool zu identifizieren. Weitere Erkenntnisse zu diesem Delikt in einem vereinten Sammelverfahren seien sehr unwahrscheinlich.