Die Identifikation der Täterschaft scheitere in aller Regel an den technischen Vorkehrungen, die diese zur Verschleierung ihrer Identität einsetze. Da davon auszugehen sei, dass jeweils mehrere Geschädigte einer Tätergruppe zuzuordnen seien, ergäben sich aus diesen separaten Verfahrensführungen erhebliche Doppelspurigkeiten. Aus diesem Grund würden sämtliche im Kanton Appenzell Innerrhoden als Online-Anlagebetrugs- fälle identifizierten Verfahren nach einem standardisierten Ablauf bearbeitet. In einer ersten Phase würden die Daten und Informationen der zwischen den Geschädigten und der Täterschaft erfolgten Kommunikation und Geldflüsse gesammelt.