1. Am 25. Juni 2025 erstattete A. Strafanzeige gegen unbekannt. A. gab an, er sei von der B. AG per E-Mail - Absenderadresse mit der Endung .com) kontaktiert worden, da er sich für eine Festgeldanlage interessiert habe. Anschliessend habe er mit dieser B. AG einen Vertrag abgeschlossen und nach Bestätigung des Eröffnungsvertrags am 7. April 2025 die vereinbarte Anlagesumme von EUR 62‘925.00 von seinem Konto bei der C. Bank AG auf das Konto Nr. X. bei der Bank D. mit Sitz in UK überwiesen. Er habe erfolglos versucht, sein Geld zurückzubekommen.