Beschwerde gegen Sistierungsverfügung Die Staatsanwaltschaft darf Online-Anlagebetrugsfälle nicht ohne nennenswerte Ermittlungen gemäss Art. 314 Abs. 1 StPO sistieren, ohne dies nachvollziehbar zu begründen. Allgemeine Ausführungen, wie in Online-Anlagebetrugsfällen vorgegangen wird, reichen nicht aus. Erwägungen: I.