5.4. Wie bereits ausgeführt, deutet der Inhalt der Vollmacht nicht auf Rechtshandlungen gegenüber der FINMA hin, sondern es wird allgemein ausgeführt, die Vollmacht werde für Direktinvestments und alle in diesem Zusammenhang vorkommende Tätigkeiten und Geschäfte erteilt. Das Rückdatieren einer Vollmacht stellt gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Falschbeurkundung im Sinne von Art. 251 Ziff. 1 StGB dar (vgl. BGE 122 IV 332, Regeste). Dass der Beschuldigte das Wirksamkeitsdatum übersehen hat, ist zumindest zweifelhaft. Jedenfalls machte er diesbezüglich an der polizeilichen Einvernahme keine Aussagen.