Das Verfahren gegen E. und «F.» wird gemäss Staatsanwaltschaft jedenfalls weitergeführt. Es bleibt abzuwarten, ob sich im Rahmen dieser Strafuntersuchung weitere Hinweise bezüglich des Beschuldigten ergeben. Es ist zu erwarten, dass erst wenn die Verfahren gegen die Haupttäter abgeschlossen werden können, auch das Verfahren gegen den Beschuldigten erledigt werden kann. Es besteht in diesem Strafverfahren, das gegen mehrere Personen geführt wird und bei dem über zehn Geschädigte mit hohen Vermögensschäden vorliegen, ein öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung der Strafuntersuchung des Beschuldigten G..