Zudem ist fraglich, weshalb der Beschuldigte «F.» eine Vollmacht zur Klärung der Probleme mit der FINMA erteilt, obwohl seiner Aussagen nach die D. AG keine Geschäfte getätigt habe. Dass es der Beschuldigte unterliess, in dieser Situation «F.» über seine Geschäftstätigkeit zu befragen, ist ein weiteres Indiz dafür, dass er wusste oder zumindest in Kauf nahm, dass «F.» illegale Rechtsgeschäfte im Namen der D. AG tätigte. Das gleiche gilt für die vom Beschuldigten unterschriebene Anwaltsvollmacht für Rechtsanwalt N. Weshalb sollte eine solche Vollmacht unterschrieben werden, wenn nach dem Dafürhalten des Beschuldigten gar keine Geschäfte über die D. AG getätigt worden sind?