Die FINMA informierte die D. AG mit einem Schreiben vom 5. Februar 2021 über mögliches Fehlverhalten der D. AG. Dennoch unterschrieb der Beschuldigte im Juli 2021 zwei zurückdatierte Vollmachten im Namen der D. AG u.a. für «F.» für Direktinvestments und alle in diesem Zusammenhang vorkommende Tätigkeiten und Geschäfte. Zwar gab der Beschuldigte an, er habe die Vollmacht erteilt, damit «F.» die Probleme mit der FINMA klären könne. Der Inhalt der Vollmacht deutet jedoch nicht auf Rechtshandlungen gegenüber der FINMA hin, sondern es wird allgemein ausgeführt, die Vollmacht werde für Direktinvestments und alle in diesem Zusammenhang vorkommende Tätigkeiten und Geschäfte erteilt.