Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte Gründungsmitglied und zwischen dem 27. Februar 2020 und dem 21. Dezember 2021 Verwaltungsrat der D. AG war. Gemäss eigenen Aussagen habe er nicht gewusst, wofür er die D. AG zur Verfügung gestellt habe. Trotzdem gründete er die Gesellschaft. Ein Bankkonto konnte nicht eröffnet werden resp. wurde kurz nach Eröffnung wieder geschlossen. Auch dies ist ein unverkennbares Anzeichen für ein unseriöses Geschäftsmodell. Die FINMA informierte die D. AG mit einem Schreiben vom 5. Februar 2021 über mögliches Fehlverhalten der D. AG.